Sondereindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Alle Veranstaltungen dürfen nur unter den Bestimmungen der Thüringer Sondereindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Genehmigungen durch die Kreisverwaltung sind erforderlich.